Dienstleistungen
Der Notar übt Tätigkeiten aus und gewährt Dienstleistungen im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 323/1992 Slg. (Notarordnung), und zwar:
- a)Abfassen und Ausstellen von Urkunden über Rechtshandlungen
- b)Beurkundung von rechtserheblichen Tatsachen
- c)Handlungen in Sachen notarieller Verwahrungen
- d)Handlungen in Sachen der Notariellen Zentralregister
Sofern in der Notarordnung oder im Sondergesetz festgelegt, übt der Notar auch weitere Tätigkeiten aus.
Familienrecht und Gütergemeinschaft
Die Regelung der Vermögensverhältnisse zwischen den Ehegatten während der Ehe ermöglicht die Verhältnisse zwischen den Ehegatten so zu regeln, dass die Regeln des Vermögenserwerbs durch die Ehegatten in der Zukunft gemeinsam oder nur durch einen davon klar definiert werden.
Über die Regeln des Vermögenserwerbs während der Ehe werden sich die Ehegatten in der Vereinbarung einigen, die in Form eines notariellen Protokolls zustande kommt.
Handelsgesellschaften und Unternehmenstätigkeit
Wir gewähren ein breites Spektrum von Tätigkeiten betreffend die Handelsgesellschaften und die Unternehmenstätigkeit, beginnend mit Gründung von Handelsgesellschaften sowie deren Änderungen, wie auch Tätigkeiten, die das Funktionieren von Handelsgesellschaften betreffen – Beurkundung von Gesellschafterversammlungen und Versammlungen sonstiger juristischer Personen, Handlungen betreffend die Verschmelzung von Handelsgesellschaften, Bescheinigung über die Erfüllung von Anforderungen an grenzüberschreitende Verschmelzung von Handelsgesellschaften u.ä.
Durch elektronische Eingabe beim Handelsregister werden wir für den Klienten die Eintragung ins Handelsregister vereinfachen und beschleunigen.
Schenkung, Testament
Der Notar berät Sie, welche der Möglichkeiten in Ihrer Situation die passendste ist. Als Experte, zu dessen täglicher Tätigkeit die Errichtung des letzten Willens und der Schenkungsverträge gehört, hilft Ihnen die Variante zu finden, die für Sie und Ihre Familie optimal sein wird.
Nach dem Abfassen des Testaments, der Enterbungsurkunde oder des Widerrufs dieser Handlungen in Form des Notariellen Protokolls werden wir unverzüglich deren Registrierung beim Zentralen Testamentsregister sicherstellen.
Nach dem Abfassen des Schenkungsvertrags in Form des Notariellen Protokolls werden wir dessen elektronische Eingabe bei der zuständigen Katasterabteilung sicherstellen.
Verträge betreffend die Immobilien und notarielle Verwahrungen
Die Übertragung von Immobilien mittels eines Notars gehört derzeit zu den sichersten Arten des Eigentumserwerbs an Immobilien. Durch Errichtung der notariellen Verwahrung des Kaufpreises werden Rechte und berechtigte Interessen aller Vertragsparteien geschützt und maximales Maß an Rechtssicherheit bis zum Zeitpunkt der Eintragung des Eigentumsrechts bei der Katasterabteilung gesichert. Wir fassen alle Vertragsarten betreffend Immobilien (Kauf-, Schenkungs-, Tauschverträge, Vereinbarungen über die Aufhebung und Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft) ab.
Der Notar führt die Eingaben bei Katasterabteilungen elektronisch durch, wodurch dem Klienten Geld und Zeit erspart wird, da er alle Handlungen in einem Ort – Notariat – vornimmt.
Forderungssicherung
Die Forderungen des Gläubigers gegenüber dem Schuldner können verschiedenartig gesichert werden. Wir beraten Sie, welche Art für Sie die passendste ist und führen sie in vollem Maße durch. Neben verschiedenen Sicherungsverträgen führt der Notar die Registrierung des Pfandrechts im Notariellen Zentralregister der Pfandrechte sowie elektronischen Antrag auf Eintragung des Pfandrechts bei der zuständigen Katasterabteilung durch.
Ein vom Notar abgefasstes Notarielle Protokoll als Vollstreckungstitel ist effizientes Instrument der Eintreibung von Forderungen in der Zukunft – dessen Vorteil ist die direkte Vollstreckbarkeit. Im Falle der unfreiwilligen Erfüllung der Rechtsverbindlichkeit des Schuldners wird das Protokoll dem Gerichtsvollzieher direkt zur Eintreibung vorgelegt, ohne Bedarf von weiteren Handlungen. Dadurch beugt der Notar aktiv die künftigen Rechtsstreite vor.
Notarielles Protokoll als Vollstreckungstitel kann sich auf Geld- sowie Sachleistungen (z.B. Räumung der Räume, Entziehung der Sache u.ä.) beziehen.
Beurkundungstätigkeit – Notar haftet für die Wahrhaftigkeit und Richtigkeit
Bei der Beurkundung von rechtserheblichen Tatsachen beurkundet der Notar eine gewisse Tatsache oder Prozess am gewissen Ort zu gewissen Zeit und erfasst schriftlich, dass gewisse Tatsache eingetreten ist bzw. nicht eingetreten ist. Seine Aufgabe ist, das Relevante, was in seiner Anwesenheit geschieht, zu erfassen, er ist dafür verantwortlich, dass der zu beurkundende Prozess so verlaufen ist, wie er schriftlich erfasst wurde. Die Beurkundung von rechtserheblichen Tatsachen oder Prozessen mittels Notar kann in der Zukunft in großem Maße zum Nachweis der gewissen Tatsache beitragen und gilt als vollwertiges Beweismittel.
Elektronisches Urkundenarchiv
Die Registrierung Ihrer Urkunde im elektronischen Archiv des Notars sichert deren Unzerstörbarkeit und ermöglicht den Zugang dazu für alle Personen, die sie als berechtigte Personen nennen werden. Von großem Vorteil ist, dass die berechtigte Person zur Urkunde in jedwedem Notariat in der Slowakischen Republik Zugang hat.
Tätigkeit des Notars in freiwilligen Versteigerungen
Freiwillige Versteigerung ist effizientes Instrument der Eintreibung der Forderung des Gläubigers, das ermöglicht, den Pfandgegenstand ziemlich schnell zu verwerten und die gesicherte Forderung ganz oder teilweise zu decken.
Im Rahmen des Prozesses von freiwilligen Versteigerungen gewähren wir die Beurkundung des Verlaufs der freiwilligen Versteigerung /im sowie außerhalb des Notariats, nach Anforderungen des Klienten/ sowie die Registrierung der Mitteilungen hinsichtlich der freiwilligen Versteigerung im Notariellen Zentralregister.