Nutzen Sie notarielle Protokolle
Der Notar ist ein Organ der öffentlichen Verwaltung, bestimmt durch den Staat und bevollmächtigt zur Ausübung der Notartätigkeit und weiterer Tätigkeit im Sinne des Gesetzes.
Notarielle Protokolle können nachträglich geändert werden: durch Registrierung des notariellen Protokolls beim Notariellen Zentralregister wird die Unveränderlichkeit und Dauerhaftigkeit der Urkunde sichergestellt, ohne die Möglichkeit jedweder Eingriffe in der Zukunft.
Die Beweiskraft der öffentlichen Urkunde genießen das notarielle Protokoll, ferner die im Rahmen der Notartätigkeit erstellten Urkunden und Beurkundungsklauseln, deren beglaubigte Abschriften und die bei der Tätigkeit des Notars als Gerichtskommissars im Erbschaftsverfahren erstellten Urkunden.
Der Unterschied zwischen der privaten und öffentlichen Urkunde besteht darin, dass bei einer öffentlichen Urkunde deren Wahrhaftigkeit vorausgesetzt wird, und wer das Gegenteil behauptet, muss diese Tatsache nachweisen, also die Beweislast liegt bei dem, der die öffentliche Urkunde bestreitet. Eine Privaturkunde hat keine solche Beweiskraft. Daher ist die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde viel höher als einer Privaturkunde.
Transparenz der Vergütung: die Höhe der Vergütung für eine Notarhandlung ist öffentlich zugänglich und im Voraus durch die Verordnung des Justizministeriums der Slowakischen Republik Nr. 31/1993 Ges. Slg. über die Vergütung und Erstattung der Kosten der Notare in der Fassung späterer Vorschriften festgelegt.